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   OLG Hamm, 12.05.2023 - I-20 U 7/23   

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OLG Hamm, 12.05.2023 - I-20 U 7/23 (https://dejure.org/2023,11692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2023 - I-20 U 7/23 (https://dejure.org/2023,11692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2023 - I-20 U 7/23 (https://dejure.org/2023,11692)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einwand unvollständiger Treuhänderunterlagen ist aus Rechtsgründen unbeachtlich

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    Nicht in Zweifel gezogen hat der Kläger mithin, dass die Beklagten bei der - dem Prüfverfahren des Treuhänders zeitlich und sachlich vorgelagerten - Verwendung der Limitierungsmittel die ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielräume (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, BGHZ 220, 297 Rn. 52) gewahrt hat.

    Die näheren Anforderungen an die Vollständigkeit der Unterlagen sind, wie dargelegt, im Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen, nicht aber im materiellen Versicherungsvertragsrecht geregelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 33).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Überführung der früheren aufsichtsrechtlichen Befugnisse in das geltende Treuhändersystem darüber hinausgehende Fehlerfolgen etablieren wollte (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 38).

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig ausgeführt, dass eine Klage im Prämienanpassungsstreit nur und insoweit Erfolg haben kann, als Fehler bei der Ermittlung der einzelnen Anpassungsfaktoren eine im Ergebnis zu hohe Prämie bewirken (BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 -, juris Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 48).

    Daraus ergibt sich, dass auch eine vorübergehende Äquivalenzstörung im Interesse der Beitragsstabilität vermieden werden muss (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 49).

    Die Überprüfung der (Nicht-)Ergreifung von Limitierungsmaßnahmen ist integraler Bestandteil der Überprüfung der Prämienkalkulation (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 51, 57).

    Bei der Frage, ob und in welcher Höhe die Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zu verwenden sind, handelt es sich im Kern um eine unternehmerische Entscheidung, die - mit Ausnahme der nach § 150 Abs. 4 VAG vorgeschriebenen Verwendung, die alleine älteren Versicherten zugutekommt - gerade nicht durch inhaltliche gesetzliche Vorgaben determiniert werden sollte und die der Treuhänder - anders als die Überprüfung der Anpassungsvoraussetzungen und der Ermittlung des Anpassungsfaktors - nur insoweit kontrolliert, ob sich der Versicherer im Rahmen dessen hält, was bei Beachtung der gesetzlichen Beurteilungsspielräume zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 - juris Rn. 52).

    Die Rechtsordnung muss zwar dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 57 m.w.N.).

    Die Aussage des Bundesgerichtshofs, die sachliche Richtigkeit der Zustimmung des Treuhänders zur Prämienanpassung werde insofern inzident mitgeprüft (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 57), darf nicht in dem Sinne missverstanden werden, dass die verfahrensmäßige Richtigkeit der Zustimmung eigenständige Wirksamkeitsvoraussetzung der Prämienanpassung sei (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2022 - 6 U 88/18 -, juris Rn. 98).

    Das Zustimmungsverfahren des Treuhänders wird deshalb nicht etwa bedeutungslos (siehe dazu bereits BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 54).

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig ausgeführt, dass eine Klage im Prämienanpassungsstreit nur und insoweit Erfolg haben kann, als Fehler bei der Ermittlung der einzelnen Anpassungsfaktoren eine im Ergebnis zu hohe Prämie bewirken (BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 -, juris Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 48).

    (2) Dies gilt nicht nur für die Überprüfung der Anpassungsvoraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 -, juris Rn. 17 ff.) oder - im Rahmen der Überprüfung des Anpassungsumfangs - die Überprüfung der Ermittlung des Anpassungsfaktors (BGH, a.a.O, juris Rn. 23), sondern auch für die hier in Rede stehende Überprüfung der Limitierungsmittelverwendung (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 24).

  • OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18

    Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    Denn zur Stützung dieser Aussage hat sich der Bundesgerichtshof auf einen Aufsatz von Rixecker (ZfS 2018, 641/645) bezogen, wo es unmissverständlich heißt, dass es dem Versicherungsnehmer in der Sache nur darauf ankommen könne und dürfe, "ob die Prämienanpassung in der Sache gerechtfertigt" sei.
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    Für den Fall, dass die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückgewiesen wird, verliert die von der Beklagten mit der Berufung ausgebrachte Klageerweiterung analog § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung (BGH, Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15, juris Rn. 14).
  • KG, 08.02.2022 - 6 U 88/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    Die Aussage des Bundesgerichtshofs, die sachliche Richtigkeit der Zustimmung des Treuhänders zur Prämienanpassung werde insofern inzident mitgeprüft (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 57), darf nicht in dem Sinne missverstanden werden, dass die verfahrensmäßige Richtigkeit der Zustimmung eigenständige Wirksamkeitsvoraussetzung der Prämienanpassung sei (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2022 - 6 U 88/18 -, juris Rn. 98).
  • BGH, 23.02.2023 - IX ZR 136/22

    Stützen des Rückgewähranspruchs auf den Anfechtungstatbestand der inkongruenten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen durch das Gericht dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verletzt die Nichtberücksichtigung von Vortrag wegen mangelnder Substantiierung Art. 103 Abs. 1 GG bereits dann, wenn dies in offenkundig unrichtiger Weise geschieht (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2023 - IX ZR 136/22 -, juris Rn. 19).
  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 319/90

    Maschinenbeseitigung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    - Auch ein Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht kann einen wesentlichen Mangel des Verfahrens im Sinne von § 538 ZPO begründen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1993 - I ZR 319/90 -, juris Rn. 34).
  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    Die jeweiligen Bereicherungsansprüche im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB entstehen mit der monatlichen Überzahlung der Prämie; ein Versicherungsnehmer erlangt mit Zugang der jeweiligen Begründungsschreiben auch Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 17.11.2021, IV ZR 113/20, VersR 2022, 97 ff., Rn. 40 ff.).
  • OLG Köln, 10.02.2023 - 20 U 355/22

    Überprüfung der Vollständigkeit von dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    bb) Ein dergestalt beschränkter Vortrag verhilft der Klage im Prämienanpassungsstreit nicht zum Erfolg (so - mit teilweise anderer Begründung - auch OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, dort S. 6 ff. (n.v.) - Bl. 357 ff. eGA-II; OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2023 - 8 U 3056/22 -, juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2023 - 8 U 3056/22

    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
    bb) Ein dergestalt beschränkter Vortrag verhilft der Klage im Prämienanpassungsstreit nicht zum Erfolg (so - mit teilweise anderer Begründung - auch OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, dort S. 6 ff. (n.v.) - Bl. 357 ff. eGA-II; OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2023 - 8 U 3056/22 -, juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 1138/23

    Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen seiner bei der Beklagten

    Allein die Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen als solche könnte dem Versicherungsnehmer nämlich keine Befugnis vermitteln, die Wirksamkeit der Prämienanpassung zu beanstanden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.05.2023 - 20 U 7/23 - juris).

    Ein Mangel am Treuhandverfahren kann bei einer fehlenden Ergebniskausalität nicht gerügt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.05.2023 - 20 U 7/23 - juris).

  • OLG Dresden, 27.02.2024 - 4 U 1553/23
    Allein die Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen als solche könnte dem Versicherungsnehmer nämlich keine Befugnis vermitteln, die Wirksamkeit der Prämienanpassung zu beanstanden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.05.2023 - 20 U 7/23 - juris).

    Ein Mangel am Treuhandverfahren kann bei einer fehlenden Ergebniskausalität nicht gerügt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12.05.2023 - 20 U 7/23 - juris).

  • OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung: Unvollständigkeit der

    Rechtssystematische Erwägungen und die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelung sprechen jedenfalls nicht dafür, dass der Versicherungsnehmer die Wirksamkeit der Prämienanpassung allein mit der behaupteten Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen angreifen könnte (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 46; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 20).

    Eine solche träte aber ein, wenn eine Prämienanpassung, zu der der Versicherer zwecks Erhaltung seiner Leistungsfähigkeit aus materiellen Gründen verpflichtet ist, nur wegen eines Verfahrensfehlers, welcher sich auch nach dem Vortrag des Versicherungsnehmers auf Grund und Höhe der Prämienanpassung nicht ausgewirkt hat, für unwirksam erklärt würde, diese aber im Zuge der nächsten jährlichen Überprüfung vom Versicherer nachgeholt werden müsste, wobei die dann vorzunehmende Anpassung wegen der zwischenzeitlich entstandenen Lücke bei den Prämienzahlungen gegebenenfalls sogar höher ausfallen könnte (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 137 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 48; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 25).

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   OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 7/23   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 7/23
    Nicht in Zweifel gezogen hat der Kläger mithin, dass die Beklagten bei der - dem Prüfverfahren des Treuhänders zeitlich und sachlich vorgelagerten - Verwendung der Limitierungsmittel die ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielräume (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, BGHZ 220, 297 Rn. 52) gewahrt hat.

    Die näheren Anforderungen an die Vollständigkeit der Unterlagen sind, wie dargelegt, im Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen, nicht aber im materiellen Versicherungsvertragsrecht geregelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 33).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Überführung der früheren aufsichtsrechtlichen Befugnisse in das geltende Treuhändersystem darüber hinausgehende Fehlerfolgen etablieren wollte (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 38).

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig ausgeführt, dass eine Klage im Prämienanpassungsstreit nur und insoweit Erfolg haben kann, als Fehler bei der Ermittlung der einzelnen Anpassungsfaktoren eine im Ergebnis zu hohe Prämie bewirken (BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 -, juris Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 48).

    Daraus ergibt sich, dass auch eine vorübergehende Äquivalenzstörung im Interesse der Beitragsstabilität vermieden werden muss (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 49).

    Die Überprüfung der (Nicht-)Ergreifung von Limitierungsmaßnahmen ist integraler Bestandteil der Überprüfung der Prämienkalkulation (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 51, 57).

    Bei der Frage, ob und in welcher Höhe die Mittel aus den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung zu verwenden sind, handelt es sich im Kern um eine unternehmerische Entscheidung, die - mit Ausnahme der nach § 150 Abs. 4 VAG vorgeschriebenen Verwendung, die alleine älteren Versicherten zugutekommt - gerade nicht durch inhaltliche gesetzliche Vorgaben determiniert werden sollte und die der Treuhänder - anders als die Überprüfung der Anpassungsvoraussetzungen und der Ermittlung des Anpassungsfaktors - nur insoweit kontrolliert, ob sich der Versicherer im Rahmen dessen hält, was bei Beachtung der gesetzlichen Beurteilungsspielräume zulässig ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -,juris Rn. 52).

    Die Rechtsordnung muss zwar dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlich geschützten Interessen derjenigen, die von der gesetzlichen Einschränkung der Vertragsfreiheit betroffen sind, hinreichend gewahrt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 57 m.w.N.).

    Die Aussage des Bundesgerichtshofs, die sachliche Richtigkeit der Zustimmung des Treuhänders zur Prämienanpassung werde insofern inzident mitgeprüft (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 57), darf nicht in dem Sinne missverstanden werden, dass die verfahrensmäßige Richtigkeit der Zustimmung eigenständige Wirksamkeitsvoraussetzung der Prämienanpassung sei (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2022 - 6 U 88/18 -, juris Rn. 98).

    Das Zustimmungsverfahren des Treuhänders wird deshalb nicht etwa bedeutungslos (siehe dazu bereits BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 54).

    Andernfalls hätte der Bundesgerichtshof nicht die Einhaltung der - gleichfalls aufsichtsrechtlichen - Vorgabe, dass der zustimmende Treuhänder unabhängig sein muss (§ 155 Satz 1 VAG), für zivilrechtlich unerheblich halten können (wie jedoch geschehen mit BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 30 ff.).

    Vielmehr wird dem Versicherer so die Möglichkeit des "Nachschiebens" von Unterlagen effektiv genommen (siehe dazu bereits BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 54).

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 7/23
    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig ausgeführt, dass eine Klage im Prämienanpassungsstreit nur und insoweit Erfolg haben kann, als Fehler bei der Ermittlung der einzelnen Anpassungsfaktoren eine im Ergebnis zu hohe Prämie bewirken (BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 -, juris Rn. 23; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 48).

    (2) Dies gilt nicht nur für die Überprüfung der Anpassungsvoraussetzungen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 -, juris Rn. 17 ff.) oder - im Rahmen der Überprüfung des Anpassungsumfangs - die Überprüfung der Ermittlung des Anpassungsfaktors (BGH, a.a.O, juris Rn. 23), sondern auch für die hier in Rede stehende Überprüfung der Limitierungsmittelverwendung (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 24).

    Soweit der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, die (versicherungsvertragliche) Wirksamkeit der Zustimmung des Treuhänders hänge von der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen ab (BGH, Urteil vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02 -, juris Rn. 11), gilt dies nicht für alle aufsichtsrechtlichen Vorgaben, sondern nur für solche, die im Zivilprozess zu prüfen sind.

  • OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18

    Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 7/23
    Denn zur Stützung dieser Aussage hat sich der Bundesgerichtshof auf einen Aufsatz von Rixecker (ZfS 2018, 641/645) bezogen, wo es unmissverständlich heißt, dass es dem Versicherungsnehmer in der Sache nur darauf ankommen könne und dürfe, "ob die Prämienanpassung in der Sache gerechtfertigt" sei.
  • BGH, 03.11.2016 - III ZR 84/15

    Berufungsverfahren: Folgen einer Berufungsverwerfung durch einstimmigen Beschluss

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 7/23
    Mit der Zurückweisung der Berufung verliert die mit der Berufung ausgebrachte Klageerweiterung analog § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung (BGH, Urteil vom 03.11.2016 - III ZR 84/15, juris Rn. 14).
  • KG, 08.02.2022 - 6 U 88/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 7/23
    Die Aussage des Bundesgerichtshofs, die sachliche Richtigkeit der Zustimmung des Treuhänders zur Prämienanpassung werde insofern inzident mitgeprüft (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, juris Rn. 57), darf nicht in dem Sinne missverstanden werden, dass die verfahrensmäßige Richtigkeit der Zustimmung eigenständige Wirksamkeitsvoraussetzung der Prämienanpassung sei (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2022 - 6 U 88/18 -, juris Rn. 98).
  • OLG Köln, 10.02.2023 - 20 U 355/22

    Überprüfung der Vollständigkeit von dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 7/23
    bb) Ein dergestalt beschränkter Vortrag verhilft der Klage im Prämienanpassungsstreit nicht zum Erfolg (so - mit teilweise anderer Begründung - auch OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, dort S. 6 ff. (n.v.) - Bl. 357 ff. eGA-II; OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2023 - 8 U 3056/22 -, juris Rn. 21 ff.).
  • OLG Nürnberg, 07.03.2023 - 8 U 3056/22

    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 19.06.2023 - 20 U 7/23
    bb) Ein dergestalt beschränkter Vortrag verhilft der Klage im Prämienanpassungsstreit nicht zum Erfolg (so - mit teilweise anderer Begründung - auch OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, dort S. 6 ff. (n.v.) - Bl. 357 ff. eGA-II; OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2023 - 8 U 3056/22 -, juris Rn. 21 ff.).
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